Diese Untersuchungen sollen helfen, Krankheiten schon im Frühstadium zu erkennen oder den Ausbruch einer Erkrankung sogar zu verhindern.
Bitte vereinbaren Sie für diese Untersuchungen einen Termin.
Folgende Untersuchungen bieten wir an (bitte anklicken, um mehr zu erfahren):
Ab dem Alter von 35 Jahren ist für alle gesetzlich Krankenversicherten alle 3 Jahre ein Check-Up vorgesehen. Dieser umfasst neben der Anamnese und körperlichen Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung die
• Laborparameter Blutzucker und Cholesterinwerte
• Untersuchung einer Urinprobe
Hierdurch lässt sich ein individuelles Risikoprofil ermitteln, und wir leiten bei Verdacht oder Diagnose einer Erkrankung eine weiterführende Untersuchung beziehungsweise entsprechende Behandlung ein. Des Weiteren wird der Impfstatus ermittelt und gegebenenfalls eine notwendige Nachimpfung durchgeführt.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres haben Sie einmalig Anspruch auf diese Gesundheitsuntersuchung.
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Gesetzlich versicherte Männer, die älter als 65 Jahre sind, haben einmalig den Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung hinsichtlich eines Bauchaortenaneurysmas. Warum nur für Männer? Männer sind wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge wesentlich häufiger betroffen als Frauen. Liegt diese Erkrankung bei 4 bis 8 % aller Männer über 65 Jahren vor, so sind es bei Frauen nur 0,5 bis 1,5 %.
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Hierbei erfolgt eine Untersuchung/Befragung in Bezug auf altersspezifische Schwierigkeiten, Störungen oder Risiken, die für die weitere Behandlungsplanung und den weiteren Behandlungsverlauf von Bedeutung sein können. Diese Untersuchung bietet die Möglichkeit, Probleme oder Einschränkungen bei Patienten über 70 aufzudecken und ggf. durch weitergehende Untersuchungen einzugrenzen. Diese Untersuchung sollte mindestens einmal pro Jahr wahrgenommen werden. Der Check up 70+ ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
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Ab dem Alter von 45 Jahren können Männer einmal im Jahr eine Früherkennungsuntersuchung durchführen lassen. Diese Untersuchung beinhaltet eine gezielte Anamnese (Erfragung eventueller Beschwerden), eine Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane, Abtasten der Prostata, Abtasten der dazugehörigen Lymphknoten und eine Beratung.
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Die Vorsorgeuntersuchung/Früherkennungsuntersuchung der Frau – des weiblichen Genitals (ab dem Alter von 20 Jahren) und der Brust (ab dem Alter von 30 Jahren) – erfolgt durch Ihre/n behandelnde/n Gynäkologin/en.
Ab dem Alter von 50 Jahren haben gesetzlich Versicherte jährlich Anspruch auf einen kostenlosen Test auf Blut im Stuhl. Der Stuhltest ist in der Lage, Blutungen im Darm zu entdecken und kann helfen, Darmkrebs und seine Vorstufen zu erkennen. Blut im Stuhl ist mit bloßem Auge meist nicht sichtbar. Wir halten diesen Test in unserer Praxis vor und erklären Ihnen genau die Testdurchführung.
Ab dem Alter von 55 Jahren haben gesetzlich Versicherte alle 2 Jahre Anspruch auf einen kostenlosen Test auf Blut im Stuhl, oder die Möglichkeit einer Darmspiegelung.
Nachdem eine Darmspiegelung durchgeführt wurde gibt es die Wahlmöglichkeit einer erneuten Darmspiegelung nach 10 Jahren oder eines Tests auf Blut im Stuhl alle 2 Jahre.
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Versicherte ab dem 35. Lebensjahr können alle zwei Jahre eine Hautfrüherkennungs-untersuchung in Anspruch nehmen. Bei Hautkrebserkrankungen wird zwischen hellem und schwarzem Hautkrebs unterschieden. Bei beiden Formen ist das Erkennen von Vorstufen und Frühformen extrem wichtig, da bei rechtzeitigem Entfernen dieser Veränderungen eine Heilung erzielt werden kann. Es erfolgt eine Ganzkörper-untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Körperhautfalten (Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischenräume, Unterbrustbereich, Bauchnabel). Nach einem eingehenden Gespräch mit Fragen nach Beschwerden oder selbst bemerkten Veränderungen der Haut wird Ihre komplette Haut genauer betrachtet. Dazu ist ein komplettes Entkleiden erforderlich. Es erfolgt eine Beratung hinsichtlich Sonnenschutz und Prävention. Bei auffälligen Veränderungen erfolgt eine Überweisung zum Hautarzt.
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Montag | 8:00–11:00 und 15:30–18:00 Uhr |
Dienstag | 8:00–11:00 und 15:30–18:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00–11:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00–11:00 und 15:30–18:00 Uhr |
Freitag | 8:00–11:00 Uhr (Abholung Rezepte, Überweisungen bis 14:00 Uhr möglich) |
Infektsprechstunde täglich (nach telefonischer Terminabsprache) zwischen 11:00 und 12:30 Uhr. |