In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn Sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind. Diese Bescheinigung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem Arbeitgeber vorliegen.
Untersuchungsablauf
Zunächst muss der Jugendliche sich vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein besorgen. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn zur Untersuchung mit. Um den Impfstatus bestimmen zu können, muss der Impfausweis mitgebracht werden.
Es wird untersucht:
- Nah- und Fernsicht, Farbsehen
- Größe und Gewicht
- Blutdruck
- Urin
- Hören auf 4 m Distanz
Neben einem Gespräch bzgl. des Vorbereitungsbogens erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung.
Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.