Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die uns in der Medizin zur Verfügung stehen. Die modernen Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Nebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet.
Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpfte Person (Individualschutz), sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern.
Unser Team richtet sich bei seinen Empfehlungen nach den aktuellen Leitlinien der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Institutes (RKI). Die Kosten für die unten aufgeführten Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Welche Impfungen sinnvoll sind, hängt vom Lebensalter und von eventuell bestehenden
Vorerkrankungen ab.
Wir beraten Sie dazu gerne. Bringen Sie dafür bitte Ihren Impfausweis mit.
01.06.2023 Die Ständige Impfkommission hat die COVID-19-Impfung in die aktuellen allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen.
Basisimmunität aus drei Antigenkontakten empfohlen
Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inklusive Schwangeren) empfiehlt die STIKO eine Grundimmunisierung aus mindestens zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion), um eine Basisimmunität aufzubauen.
Dabei sollte zwischen der ersten und zweiten Impfstoffdosis ein Mindestabstand von drei Wochen (entsprechend der Fachinformation des jeweils verwendeten Impfstoffs) liegen, zwischen der zweiten und dritten Impfstoffdosis sechs Monate.
Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die drei Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens drei Monate beträgt, so die STIKO. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens drei Monate später vervollständigt werden.
Jährliche Auffrischimpfung für Risikogruppen
Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollen laut Empfehlung der STIKO einen jährlichen Booster erhalten. Dazu gehören alle Über-60-Jährigen sowie Personen mit relevanten Grunderkrankungen. Auch Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt sollten sich jährlich impfen lassen.
Für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sind Booster ebenfalls empfohlen.
Die Auffrischimpfungen sollen nach Angaben der STIKO mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.
Eine gleichzeitige Impfung gegen saisonale Influenza und Pneumokokken ist möglich, wenn entsprechende Indikationen vorliegen. Daher werden wir wieder zum Herbst, in der Grippeimpfsaison, Covid-19-Impfungen anbieten.
Die Diptherie ist eine lebensbedrohliche Infektionskrankheit, bei der sehr schwere eitrige Halsentzündungen auftreten. Als mögliche Komplikation der Erkrankung kann es zu einer Schädigung des Herzmuskels kommen. Diphtherie und Tetanus (s.u.) sollten bei Erwachsenen alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Sie werden in der Regel gemeinsam in einem Impfstoff verimpft.
Der Wundstarrkrampf ist eine häufig tödlich endende Infektionskrankheit, die jeden Menschen, unabhängig vom Alter, bedroht. Der Erreger befindet sich überall in Schmutz, Erde und Straßenstaub, kann durch kleinste Verletzungen oder Tierbisse in die Haut eindringen und zu einem sehr schweren Krankheitsbild mit Muskelkrämpfen und Atemlähmung führen.
Diphtherie und Tetanus (s.o.) sollten bei Erwachsenen alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Sie werden in der Regel gemeinsam in einem Impfstoff verimpft.
Der Keuchhusten ist eine ernstzunehmende Erkrankung mit zahlreichen Komplikationen. Neben starken Hustenanfällen mit Erbrechen und Fieber kann es zu Lungenentzündungen, Gehirnentzündungen und Mittelohrentzündungen kommen.
Pertussis sollte bei einem Erwachsenen einmalig als Dreifachimpfung (Tetanus Diphtherie Pertussis (s.o.)) verabreicht werden.
Die Kinderlähmung ist eine Viruserkrankung, die zu bleibenden Lähmungen oder sogar zum Tod führen kann. Es gibt keine Medikamente zur Heilung dieser Erkrankung. Nur rechtzeitig durchgeführte Schutzimpfungen können die Erkrankung verhindern. Der in Deutschland verwendete Polio‐Impfstoff zum Spritzen enthält abgetötete Polioviren. Eine Lähmung kann durch diesen Impfstoff nicht ausgelöst werden. Weltweit gibt es nur noch wenige Regionen, in denen Polio auftritt (beispielsweise Afghanistan, Pakistan und Nigeria). Es wird daher nach einer Grundimmunisierung im Kindesalter nur bei erhöhtem Ansteckungsrisiko eine routinemäßige Auffrischung nach dem 18. Lebensjahr empfohlen.
Eine Erkrankung mit Pneumokokken kann zu Lungen‐, Mittelohr‐ und Hirnhautentzündungen führen. Bleibende Schäden des Nervensystems und Hörverluste sind nachfolgend möglich. Besonders gefährdet sind chronisch kranke und ältere Menschen, weshalb bei ersteren und Menschen über 60 Jahren eine Impfung empfohlen wird. Diese Impfung wird derzeit frühestens nach sechs Jahren wiederholt.
Eine Meningokokken-Erkrankung äußert sich in den meisten Fällen durch eine Hirnhautentzündung. Es kann aber auch zu einer Blutvergiftung kommen, die sehr rasch zum Tod führen kann. Diese Impfung wird im Erwachsenenalter nur unter bestimmten Bedingungen empfohlen. Details dazu erfahren Sie bei uns.
Bei der eigentlichen Grippe handelt es sich um eine Erkrankung mit Influenzaviren, die besonders bei chronisch kranken und älteren Menschen einen schweren und zum Teil tödlichen Verlauf nehmen kann. Sie geht meist mit hohem Fieber, Halsschmerzen und trockenen Husten einher. Durch den Infekt ist das Immunsystem geschwächt und kann in Folge schwere bakterielle Infekte begünstigen. Daher wird bei immungeschwächten Personen und Menschen ab dem 60. Lebensjahr eine Grippeschutz-Impfung empfohlen. Da das Virus sich schnell verändert, muss diese Impfung jährlich in der Regel im Herbst aufgefrischt werden. Da der Krankenstand in der Zeit der Grippewelle oft sehr hoch ist, werden die Impfungen auch schon für jüngere Patienten häufig von den Kassen übernommen.
Neben den typischen Symptomen wie Fieber, Kopfschmerz und Schwellung der Speicheldrüsen („Ziegenpeter“) kann es nach der Erkrankung zu Entzündungen der Hirnhäute und des Gehirns sowie zu Hörverlusten kommen. Bei jugendlichen oder erwachsenen Männern werden Schwellungen und Entzündungen des Hodens beobachtet, die zur Unfruchtbarkeit führen können.
Die Grundimmunisierung gegen Mumps, Masern und Röteln erfolgt in der Regel im Kindesalter. Bei unvollständiger oder fehlender Impfung von Personen jünger als Jahrgang 1970 wird im Erwachsenenalter einmalig nachgeimpft.
Die Masern sind eine häufig schwer verlaufende Kinderkrankheit. Sie geht mit hohem Fieber, Husten, Bindehautentzündung und einem typischen Hautausschlag (Exanthem) einher. Häufig treten als Komplikationen Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und Hirnentzündungen auf, die zu bleibenden geistigen und körperlichen Schäden führen können. Die Grundimmunisierung gegen Mumps, Masern und Röteln erfolgt in der Regel im Kindesalter. Bei unvollständiger oder fehlender Impfung von Personen jünger als Jahrgang 1970 wird im Erwachsenenalter nachgeimpft.
Ab dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz mit Regelungen zur Nachweispflicht über einen Masernschutz für Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind. Es besteht eine Nachweispflicht über 2 Impfungen oder über eine Immunität gegen Masern für folgende Personen:
Der erforderlichen Nachweis kann mit dem Impfausweis (dokumentierte zweimalige Impfung) oder, wenn die Krankheit bereits durchgemacht wurde, über ein ärztliches Attest erfolgen.
Die Bestimmung der entsprechenden Antikörper gegen Masern im Labor ist keine Kassenleistung.
Ohne frühere Impfung gegen Mumps/Masern/Röteln (MMR) oder bei unklarem Impfstatus soll zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen eine MMR-Impfung erfolgen. Personen, die bisher nur einmal geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche MMR-Impfung erhalten..
Sie können diese Impfungen bei uns durchführen lassen, da sie eine Kassenleistung sind. .
Die Röteln gehen in den meisten Fällen mit leichtem Fieber, Hautausschlag (Exanthem) und Lymphknotenschwellungen einher. Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, kann die Infektion auf das Kind übergehen und Missbildungen an Auge, Ohr, Herz und Gehirn hervorrufen.
Die Grundimmunisierung gegen Mumps, Masern und Röteln erfolgt in der Regel im Kindesalter. Bei unvollständiger oder fehlender Impfung von Personen jünger als Jahrgang 1970 wird im Erwachsenenalter einmalig nachgeimpft.
Bei der Hepatitis B handelt es sich um eine Entzündung der Leber. Symptome sind Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit und Gelbsucht. Die meisten Erkrankten werden wieder vollständig gesund. Es ist allerdings auch ein chronischer Krankheitsverlauf möglich, der zu einer Zerstörung der Leber (Leberzirrhose) und zu Leberkrebs führen kann.
Hierbei handelt es sich zumeist um eine arbeitsmedizinische oder reisemedizinische Impfung, wobei die Kosten von einigen Krankenkassen übernommen werden.
Bei Windpocken handelt es sich um eine sehr ansteckende Erkrankung, die mit juckendem Hautausschlag und Fieber einhergeht. Insbesondere Jugendliche und Erwachsene haben ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf.
Im Laufe des Lebens kann diese Erkrankung als Herpes Zoster („Gürtelrose“) wieder lokal auftreten. Dagegen gibt es für Patienten ab 50 Jahren eine Impfung. Die Kosten der Impfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (siehe Gürtelrose (Zoster)).
Bei der Gürtelrose (Herpes Zoster) handelt es sich um eine Reaktivierung der Windpocken. Das heißt, jeder, der wissentlich oder unwissentlich an Windpocken erkrankt war, kann dieses Krankheitsbild entwickeln. Die Gürtelrose wird zwar auch spontan bei Menschen ohne Abwehrschwäche und jüngeren Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen beobachtet, tritt aber überwiegend bei immungeschwächten oder älteren Personen, vor allem jenseits des 50. Lebensjahres, auf. Man kann laut Robert-Koch-Institut davon ausgehen, „dass jeder Zweite, der das 85. Lebensjahr erreicht, einmal während seiner Lebensspanne an einer Gürtelrose erkrankt.“ Neben neurologischen Komplikationen wie der Zoster-Meningitis (Hirnhautentzündung), Lähmungen sowie Hirnnervenausfällen können hierbei vor allem chronische, starke neuropathische (Nerven-) Schmerzen (Post-Zoster-Neuralgie) auftreten, und das dramatisch häufiger mit zunehmendem Lebensalter.
Seit Mai 2019 wird daher die Herpes-Zoster-Impfung bei Personen ab 60 Jahren als Standardimpfung und für Personen über 50 Jahren mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche als Indikationsimpfung von den Krankenkassen übernommen.
In den ersten 1‐2 Tagen nach der Impfung kann es zu Müdigkeit, Fieber und einer schmerzempfindlichen Schwellung und Rötung der Impfstelle kommen. In seltenen Fällen werden Appetitlosigkeit, Erbrechen, Schläfrigkeit oder Unruhe beobachtet. Nach der Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln/Windpocken kann ein Hautausschlag auftreten. Diese Impfreaktionen verschwinden in der Regel innerhalb weniger Tage von selbst und erfordern keine ärztliche Behandlung. Darüber hinaus können sehr selten allergische Reaktionen auf den Impfstoff auftreten.
Sie arbeiten im Gesundheitswesen – dann sollten Sie an diese Impfungen denken!
Ab dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz mit Regelungen zur Nachweispflicht über einen Masernschutz für Personen, die nach (31.12.)1970 geboren sind. Es besteht eine Nachweispflicht über 2 Impfungen oder über eine Immunität gegen Masern.
Mumps/Masern/Röteln
Eine zweimalige Impfung mit MMR-Impfstoff für nach 1970 geborene Personen mit unklarem, unvollständigem oder fehlendem Impfschutz.
Windpocken (Varizellen)
Zweimalige Impfung für seronegatives Personal im Gesundheitsdienst; für medizinisches Personal ist diese Impfung auch unter dem Aspekt des Patientenschutzes vor allem in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie), Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin sowie im Bereich der Betreuung von immungeschwächten Menschen besonders wichtig.
Grippe (Influenza)
Jährliche Impfung im Herbst für im Gesundheitsdienst tätige Personen, insbesondere für Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können.
Hepatitis A
Grundimmunisierung und Auffrischimpfung für im Gesundheitsdienst tätige Personen (inkl. Küchen- und Laborpersonal, technischer Dienst und Reinigungsdienst) - eine Gefährdung besteht durch Kontakt mit möglicherweise infektiösem Stuhl.
Hepatitis B
Grundimmunisierung für im Gesundheitsdienst tätige Personen (inkl. Laborpersonal und Reinigungsdienst); ggf. Auffrischimpfung bei besonders hohem Infektionsrisiko.
Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis) (Tdap) und ggfs. Kinderlähmung (Poliomyelitis) (Tdap-IPV):
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Eine Auffrischimpfung für im Gesundheitsdienst tätige Personen (inkl. Laborpersonal), wenn die letzte Polio-Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt und enger Kontakt zu Erkrankten (bzw. zum Virus) bestehen kann; einzeln oder als Kombinationsimpfung gegen Polio, Diphtherie, Tetanus und Pertussis (Tdap-IPV); fehlende Impfungen werden mit inaktivierter Polio- Vakzine (IPV) nachgeholt.
Keuchhusten (Pertussis)
Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollen alle Personen als Standardimpfung eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Die Impfung erfolgt als Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Tdap) und ggfs. Poliomyelitis (Tdap-IPV).
Sie können diese Impfungen bei uns durchführen lassen, da sie eine Kassenleistung sind. Sie müssen nicht durch den betriebsärztlichen Dienst geimpft werden.
Vor einer Reise ins Ausland ist grundsätzlich eine reisemedizinische Beratung zu empfehlen. Sobald Ihr Reiseland und die Dauer des Aufenthaltes feststehen, können wir Sie beraten, welche Impfungen für Sie sinnvoll sind. Ebenso wichtig wie die Reiseimpfungen sind die empfohlenen Standardimpfungen, die auch ggf. aufgefrischt und geprüft werden sollten.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin und bringen dazu Ihren Impfausweis mit!
Damit sich der Impfschutz noch rechtzeitig aufbauen kann, sollten Sie spätestens acht Wochen vor Reiseantritt zu einer reisemedizinischen Beratung kommen. Das Immunsystem benötigt genügend Zeit, um sich zu wappnen und Antikörper aufzubauen. Außerdem sind in einigen Fällen mehrere Impfungen notwendig.
In Ländern, für die Pflichtimpfungen vorgeschrieben sind, kann es zudem Zeitgrenzen zwischen Einreise und letzter Impfung geben.
Reiseimpfungen aufgrund nichtberuflicher Auslandsaufenthalte sind keine Standardimpfungen und werden laut Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Dies gilt auch für die reisemedizinische Beratung.
Vor der Durchführung von Impfungen und sonstigen Maßnahmen der Prophylaxe im Vorfeld von Reisen sollte die Kostenübernahme daher mit der Krankenkasse besprochen werden. Die meisten Krankenkassen bieten eine Kostenrückerstattung an und beteiligen sich an den Kosten.
Gern erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.
Montag | 8:00–11:00 und 15:30–18:00 Uhr |
Dienstag | 8:00–11:00 und 15:30–18:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00–11:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00–11:00 und 15:30–18:00 Uhr |
Freitag | 8:00–11:00 Uhr (Abholung Rezepte, Überweisungen bis 14:00 Uhr möglich) |
Infektsprechstunde täglich (nach telefonischer Terminabsprache) zwischen 11:00 und 12:30 Uhr. |